Erste Wunschkennzeichen in Österreich verlieren im Oktober 2004 ihre Gültigkeit
Besitzer von "FRANZ 3" und "SUSI 5" werden rechtzeitig informiert - Wohnsitzwechsel unbedingt der Versicherung melden
Siehe auch: Wunschkennzeichen in Österreich
Wunschkennzeichen, die im Jahr 1989 reserviert
wurden, verlieren 2004 ihre Gültigkeit. Wunschtafeln haben ein
Ablaufdatum. Ausschlaggebend ist allerdings nicht der Tag der
Kennzeichen - Zuweisung, sondern schon das Datum einer Reservierung.
Reservierungen waren ab Anfang Oktober 1989 möglich.
Nach 15 Jahren muss um Verlängerung angesucht werden, will man sein
Wunschkennzeichen behalten. Anträge dazu werden bei der Zulassungsstelle der
Versicherung gestellt. Die Behörden werden Besitzer von Wunschkennzeichen vor
Ablauf der Gültigkeit rechtzeitig schriftlich informieren.
Achtung: Wer
in den vergangenen 15 Jahren den Wohnsitz gewechselt hat und dies nicht - wie
eigentlich vorgeschrieben - der Versicherung gemeldet hat, wird
wahrscheinlich kein Schreiben erhalten. Der Grund: Die
Adressen der Wunschkennzeichenbesitzer werden vom Versicherungsverband der
Behörde zur Verfügung gestellt, um die Taferlbesitzer zu informieren.
Kommt von der Zulassungsbehörde keine Post, dann sollte
der Wunschkennzeichen - Besitzer aktiv werden und den Kontakt zur
Zulassungsstelle suchen, um die Wunschtafeln nicht zu verlieren.
Der Wunschkennzeichen - Besitzer hat nach Erhalt des Schreibens oder der Kontaktaufnahme mit der Zulassungsstelle drei Möglichkeiten:
- Der Fahrzeugbesitzer verzichtet auf sein Wunschkennzeichen und bekommt ein normales Kennzeichen zugewiesen. Für die neuen Standard - Kennzeichentafel sind 18 € zu bezahlen plus 1,45 € für ein neues "Pickerl".
- Man kann das Wunschkennzeichen um weitere 15 Jahre verlängern. Kostenpunkt: 159 € plus 18 €, will man die neuen Tafeln mit EU-Emblem. Eine Pflicht zum Austausch der Wunschkennzeichen auf EU-Kennzeichen besteht allerdings nicht. Die Anträge bearbeitet die Zulassungsstelle.
- Der Zulassungsbesitzer
entscheidet sich für ein anderes Wunschkennzeichen oder die Frist zur
Verlängerung ist abgelaufen. Das kostet 172 € und 18 € für das neue
Wunschkennzeichen.
Wichtig: Der Antrag auf ein neues Wunschkennzeichen muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden, nicht bei der Zulassungsstelle.
Verzichtet der Eigentümer eines Wunschkennzeichens auf eine Verlängerung, müssen nach Ablauf der 15 Jahre die Kennzeichentafeln entweder bei der Behörde oder bei der Zulassungsstelle der Versicherung abgegeben werden. Fahrzeugbesitzer, die mit ihren abgelaufenen Wunschkennzeichen weiter unterwegs sind, riskieren laut Kraftfahrgesetz Geldstrafen.
Quelle: ÖAMTC 2004-07-26